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Rechtsanwaltfachangestellte*r

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Vorbereitung auf Externenprüfung

Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran? Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen. Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.

Inhalte der Weiterbildung

Vorbereitung auf die Abschlussprüfung mit den Schwerpunkten:

  • Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Mandantenbetreuung
  • Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
  • Vergütung und Kosten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Fallbezogenes Fachgespräch